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AGB

Allgemeine Lieferungs-. . . . . .und Geschäftsbedingungen


1. Abschluß
1.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
1.2. Etwaige Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Widerspricht der Besteller unseren Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, so weisen wir den Besteller darauf hin, daß wir die Einigung zum Eigentumsübergang der verkauften Ware erst erklären, wenn diese vollständig bezahlt ist.
1.4. Unsere Angebote sind freibleibend; dies gilt insbesondere auch für darin genannte Lieferfristen und Lieferumfänge. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.5. Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche, uns bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen.

2. Preise
2.1. Unsere Preise verstehen sich ab Werk rein netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten der Verpackung und des Transports sowie alle sonstigen Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
2.2 Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind wir berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung entstehenden Erhöhungen der Gestehungskosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.
2.3. Sämtliche Berechnungen erfolgen in EURO.

3. Zahlung
3.1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum. Skontoabzug ist nur dann zulässig, wenn sämtliche älteren Rechnungen bezahlt sind.
3.2. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung werden bankübliche Zinsen und Provisionen berechnet.
3.3. Vor völliger Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge, einschließlich Verzugszinsen, sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet.
3.4. Bleibt der Besteller mit einer fälligen Zahlung im Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein bzw. laufen die über ihn eingeholten Auskünfte unbefriedigend, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Vorkasse oder die Erbringung einer Sicherheit vor Lieferung zu verlangen.
3.5. Zahlungen dürfen nur direkt an NUBIUS geleistet werden. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
3.6. Bei Zahlungen, die auf andere Weise geleistet werden, haftet der Besteller in voller Höhe des von uns zu fordernden Betrages.
3.7. Aufrechnung mit anderen Gegenforderungen als solchen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist ausgeschlossen.

4. Lieferung
4.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung, soweit eine solche erteilt wird, jedoch nicht vor Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen.

5. Lieferzeit
5.1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind immer unverbindlich, werden jedoch nach bester Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen sind zulässig.
5.2. Teillieferungen gelten für Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.
5.3. Eine Überschreitung des Liefertermins um nicht mehr als 20 % der bestätigten Lieferzeit gilt nicht als verspätete Lieferung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt ist.
5.4. Bei nicht von uns verschuldeten Lieferungsverzögerungen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt – namentlich im Falle von Arbeitskämpfen – verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der die Verzögerung bedingenden Ereignisse, soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung von nicht nur unerheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten.

6. Versand
6.1 Die Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt.
6.2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser Werk oder Lager verläßt. Das gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel.
6.3 Der Versand der Ware erfolgt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, stets auf Gefahr des Bestellers.

7. Gewährleistung
7.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen leisten wir Gewähr für die Fehlerhaftigkeit nach dem jeweiligen Stand der Technik für die Dauer von 6 Monaten, beginnend mit der Anlieferung an den Besteller.
7.2. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung. Nichtbeachtung von Verfahrenshinweisen oder fehlerhafte bzw. nachlässige Behandlung entstanden sind. Für Schäden infolge natürlicher Abnützung wird keine Haftung übernommen.
7.3. Werden vom Besteller oder von Dritten unsere Lieferungen eigenmächtig ohne unsere schriftliche Zustimmung verändert, so haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen und Nachteile.
7.4. Die Feststellung offensichtlicher Mängel ist uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Empfang der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Hiernach verspätete Mängelrügen sind ausgeschlossen.
7.5. Für alle während der Gewährleistungsfrist uns rechtzeitig gemeldeten, berechtigten Reklamationen leisten wir Gewähr durch Nachbesserung bzw. Nachlieferung. Zum Zwecke der Nachbesserung hat der Besteller die gerügte Ware an uns zurückzusenden. Ist die Mängelrüge berechtigt, gehen die Frachtkosten zu unseren Lasten. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Nachlieferung kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
7.6. Reklamationen, Rückgabe und Umtausch können nur innerhalb von 14 Tagen unter Angabe von Auftragsnummer und Lieferdatum in der Origianl-Lieferverpackung akzeptiert werden, sofern sich die Ware in einem neuwertigen, bzw. unbeschädigten Zustand befindet.
7.7 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch im Falle fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn es sich um das Fehlen zugesicherter Eigenschaften handelt.
7.8 Jeder Gewährleistungsanspruch uns gegenüber ist solange ausgeschlossen, solange sich der Käufer mit einer Zahlung, auch sofern es sich nur um eine Rate handelt, im Rückstand befindet. Der Ablauf der Gewährleistungsfrist wird hiervon nicht berührt.

8. Haftung in sonstigen Fällen
8.1 In allen sonstigen, in diesen Geschäftsbedingungen nicht anderweitig geregelten Fällen, insbesondere bei Schlechterfüllung, bei Verletzung sonstiger vorvertraglicher und vertraglicher Nebenpflichten etc. sind Ansprüche auf Schadenersatz, gleich auf welchem Rechtsgrund sie gestützt werden, insbesondere auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus Produkthaftung. Der Haftungsausschluß erstreckt sich auch auf unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluß gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
8.2 Der Lieferer ist zur Beseitigung von Mägeln nicht verpflichtet solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. Jede weitergehende Haftung, insbesondere für Folge- und indirekte Schäden, ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen etc.) vor.
9.2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr behalten wir uns das Eigentum an den Liefergegenständen außerdem bis zur vollständigen Bezahlung aller Warenlieferungen und sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit jedem vollständigen Kontoausgleich an den bis dahin gelieferten Waren.
9.3. Der Besteller darf die Liefergegenstände vor Bezahlung aller gesicherten Forderungen weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Über Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Gefährdungen unseres Eigentums durch Dritte hat der Besteller uns sofort zu benachrichtigen und uns Abschriften der zugehörigen Unterlagen (Pfändungsprotokolle etc.) zu überlassen. Kosten einer Intervention gehen stets zu Lasten des Bestellers.
9.4 Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, zu verbinden oder zu verarbeiten. Im Falle der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren werden uns bereits jetzt die daraus gegenüber dem Besteller entstehenden Forderungen bis zur Höhe und zur Sicherung unserer jeweiligen Forderung abgetreten.
Der Besteller ist zum Einzug er uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Er hat uns auf unser Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er die Ware weiterveräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Weiterveräußerung zustehen. Der Besteller hat uns jederzeit über den Bestand und Zustand unserer bei ihm befindlichen Eigentumsvorbehaltsware Auskunft zu geben.

10. Eigentums- und Urheberrechte
10.1. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Skizzen, Modellen, Muster und anderen Unterlagen behalten wir uns als Lieferer Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
10.2. Originale, Kopien oder sonstige Vervielfältigungen unserer Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht vervielfältigt werden.
10.3. Der Besteller ist verpflichtet, von uns als vertraulich bezeichnete Pläne nur mit unserer Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand
11.1. Für alle sich aus unseren Lieferungen und Leistungen ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens als Erfüllungsort.
11.2. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den in § 4 des HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist nach unserer Wahl Göppingen oder Landgericht Ulm als Gerichtsstand vereinbart.
11.3. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.4. Die Anwendung internationaler Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.

12. Allgemeines
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wirdt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13. Datenspeicherung
Der Besteller wird davon in Kenntnis gesetzt, daß seine Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet werden.

NUBIUS Group Präzisionswerkzeuge GmbH
© by Nubius, Stand: Juni 2003